Parkentgelte, Parksparkarten und Monatskarten

Kurzparkentgelte

Parkentgelt je angefangene halbe Stunde 0,50 €
Höchstparkentgelt
zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr, oder
zwischen 13:00 Uhr und Ende der Regelöffnungszeit,
bzw. zwischen 19:30 Uhr und 7:00 Uhr (Nachtticket)
3,00 €
Entgelt für die Ausfahrt außerhalb der regulären Öffnungszeit 10,00 €

Wenn bei der Entrichtung des Entgeltes eine Parkeinlasskarte nicht vorgelegt wird, ist das aus der Parkzeit zwischen Beginn der Regelöffnungszeit und Ausfahrtzeit zu errechnende Parkentgelt zu entrichten.

Parksparkarten

Parksparkarten kaufen und kräftig sparen.

 Nachladen von Parksparkarten:

€ 10,00 bezahlen › € 11,00 werden nachgeladen


Und so funktioniert’s:

1. Parksparkarte am Kassenautomaten einschieben
    a. das aktuelle Guthaben wird angezeigt
    b. die Karte wird wieder ausgegeben

2. durch nochmaliges Einschieben der Karte wird ein Nachladen ermöglicht.
    (Die Anzeige im Display ist dabei:)
    a. der Nachladebetrag
    b. der Wert der Karte nach dem Ladevorgang

Monatskarten

Das Ausstellungentgelt einer Monatskarte

  • bei erstmaliger Ausstellung einer Monatskarte
  • oder bei Neuausstellung infolge Gruppenwechsels
  • oder Wechsels der Parkeinrichtung
  • oder bei Verlust oder Beschädigung

beträgt: 5,00 €

Benutzungsentgelt

Gruppe 1
ganztägige Parkerlaubnis
€ 46/Monat
Gruppe 2
werktägige Parkerlaubnis von Beginn bis Ende der Regelöffnungszeit
€ 38/Monat
Gruppe 3
werktägige Parkerlaubnis von Beginn der täglichen Regelöffnungszeit bis 13:00 Uhr
€ 23/Monat
Gruppe 4
werktägige Parkerlaubnis von 13:00 Uhr bis zum Ende der täglichen Regelöffnungszeit
€ 23/Monat
Gruppe 5
ganztägige Parkerlaubnis bis zu 6 Stunden (bei lediglich einmaliger Einfahrt während des ganzen Tages)
€ 23/Monat

Bei besonderen Anlässen kann von der Erhebung der Benutzungsentgelte ganz oder teilweise abgesehen werden. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen kein Bedürfnis für eine Parkraumbewirtschaftung besteht.

Es können Wertmünzen im Nennwert von 0,50 €/Stück ausgegeben werden. Die Ausgabe der Wertmünzen kann mit einem Nachlass bis zu 10 % vom Nennwert erfolgen. Bei besonderen Anlässen kann der Nachlass erhöht werden.

Inkrafttreten

Die Parkentgelt-Preisliste tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.